Moser reicht Motion erneut ein

Abgasprüfung

Moser reicht Motion erneut ein

25. April 2019 agvs-upsa.ch – GLP-Nationalrätin Tiana Moser hat ihre Motion zur Wiedereinführung der periodischen Abgaskontrolle erneut eingereicht. Ihr Ziel: Defekte Diesel-Fahrzeuge sollen erkannt und kantonale Feinstaub-Fahrverbote verhindert werden.

abi. Nachdem ihr erster Vorstoss aus dem Jahr 2017 abgeschrieben worden war, reichte die Zürcher Nationalrätin Ende März eine neue Motion ein. Ihr erneuter Vorstoss stiess auf Interesse, denn statt wie beim ersten Mal von sieben wurde er diesmal gleich von 19 Parlamentariern mit unterschiedlichen Parteibüchlein mitunterzeichnet. Darunter befinden sich beispielsweise Rosmarie Quadranti (BDP), Thomas Ammann (CVP), Kurt Fluri (FDP), Thomas Hardegger (SP), Lorenzo Quadri (Lega) oder Michael Töngi (Grüne).

Hintergrund der Motion ist die 2013 vom Bundesrat abgeschaffte periodische Abgasüberprüfung für PW-Besitzer mit einem elektronischen Abgasüberwachungssystem im Auto, der On-Board-Diagnose (OBD). Das System zeigt den Lenkern automatisch Fehlfunktionen an – ein Abgastest war daher für den Bundesrat nicht mehr notwendig. 

Damit ist Moser nicht einverstanden. «Gemäss Messungen des Kantons Zürich sind 10 Prozent der Dieselpersonenwagen mit defektem Partikelfilter unterwegs, ohne dass das OBD-System dies erkennt», schreibt die GLP-Nationalrätin in ihrem Vorstoss. Für sie ist daher klar: «Dieses elektronische Überwachungssystem erkennt defekte Partikelfilter häuft nicht.» 

Die von ihr geforderte periodische Abgasprüfung soll deshalb sicherstellen, «dass die Nachbehandlung der Abgase durch Katalysatoren und Filter nicht nur bei der Typengenehmigung, sondern während der gesamten Betriebsdauer des Fahrzeugs ordnungsgemäss funktioniert.» Damit sollen defekte, ausgebaute und nachträglich manipulierte Abgasreinigungssysteme erkannt werden. 

Autofahrer schützen
Sie denkt dabei durchaus auch an die Autofahrer, die für Defekte an ihrem Auto zur Verantwortung gezogen werden. «Ohne periodische Abgasprüfung hat der Autofahrer keine Möglichkeit festzustellen, ob sein Partikelfilter funktioniert», schreibt sie in der Begründung. Deshalb hätten Deutschland, die Niederlande und Belgien die Kontrollen wieder eingeführt.

Ausserdem will sie Fahrverbote wegen Feinstaub verhindern. Diese müssen die Kantone bei zu hoher Feinstaubbelastung erlassen. «Die vom Feinstaub verursachten Gesundheitskosten werden auf 3,3 Milliarden pro Jahr geschätzt.» Für Moser ist daher klar: «Defekte Partikelfilter erkennen und ersetzen ist vergleichsweise günstig und sinnvoller als kantonale Fahrverbote.»

In der ersten Motion betonte Moser auch die mögliche Rolle der Schweizer Garagisten. «Ein Teil der notwendigen Infrastruktur wie auch das Know-how sind bereits bei den Prüflaboren (z.B. Empa, Fachhochschulen), den Strassenverkehrsämtern oder den Schweizer Garagen gegeben. Automechaniker sind in der Schweiz für Abgasmessungen wie auch Reparaturen ausgebildet und können diese niederschwellig vornehmen», schrieb sie 2017.

«Falscher Weg»
Der Bundesrat lehnte die ursprüngliche Motion damals ab. Er bezeichnete die Wiedereinführung der periodischen Abgaskontrolle als «falscher Weg», um die Manipulationen aufzudecken. Die Prüfung würde sich nach der heute gängigen Praxis und Technik bei manipulierten Fahrzeugen als wirkungslos erweisen. «Sie würde ausserdem den Bestrebungen des Bundesrates zum Abbau von Überregulierungen entgegenlaufen und hätte negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.»

Zur neuen Motion hat sich der Bundesrat noch nicht geäussert

 

 

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