An- und Verkauf von Elektrofahrzeug
Darauf müssen Garagisten achten
10. November 2022 agvs-upsa.ch – Ein AGVS-Garagist ersteigerte kürzlich ein Elektroauto für den Wiederverkauf. Ein vermeintlich einfaches Unterfangen, welches jedoch mit einigen Hürden verbunden war.
Leichte Kratzer mit Folgen: Beim Wiederverkauf eines E-Fahrzeuges gibt es einiges zu berücksichtigen.
Foto: Shutterstock
mfi. Bei Elektrofahrzeugen dreht sich alles um den Akku. Dies weiss auch der AGVS-Garagist, über dessen Erfahrungen in diesem Beitrag berichtet wird. Als der Inhaber einer Mehrmarken-Werkstatt vor einiger Zeit ein Elektrofahrzeug für den Wiederverkauf ersteigerte, liess er darum die Akku-Funktion beim Hersteller bzw. OE-Händler prüfen. Elektrisch schien soweit alles in Ordnung zu sein. Auf der Internet-Plattform, auf welcher er das Fahrzeug ersteigert hatte, war jedoch nicht vermerkt, dass das Fahrzeug leichte Kratzer und eine kleine Delle auf der Akkuplatte am Unterboden aufwies. «Dann kam der Tag X, und ich wollte das Auto verkaufen», sagt der Garagist. Er habe daraufhin das Fahrzeug vor Verkauf beim Strassenverkehrsamt prüfen lassen und eine Mängelliste erhalten. In der Mängelliste stand, dass die Akkuplatte eben diese leichten Kratzer und eine kleine Delle aufweist und dass dies die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen könne. Da er ja bereits vorgängig zur MFK den Akku auf seine Funktion prüfen liess und der Akku sowohl bei diesem Test als auch im Fahrbetrieb auf der Strasse einwandfrei funktionierte, erstaunte ihn das negative Prüfergebnis auf der MFK sehr. Auch die Bescheinigung über den erfolgreich durchgeführten Elektrik-Check der Hochvolt-Anlage konnte das Strassenverkehrsamt nicht umstimmen, da dieses letztlich keine Haftung übernehmen und auf der sicheren Seite bleiben wollte.
Der Garagenbesitzer war verblüfft: «Wo liegt denn die Grenze zwischen einer leichten und einer schweren Beschädigung bei einem Elektrofahrzeug? Hätte die Batterie einen effektiven Schaden genommen, wäre dies doch bei der elektrischen Batterieprüfung schnell sichtbar geworden oder das Fahrzeug hätte längst einen Kurzschluss erlitten.» Doch es half nichts. Das letzte Verdikt des Strassenverkehrsamts: Der Schaden müsse bei der «offiziellen» Stelle, also beim Importeur, geprüft und allenfalls repariert werden.
Resigniert liess sich der Garagist beim Importeur einen Kostenvoranschlag für die gesamte Fahrzeug- bzw. Batterieprüfung erstellen. Um das ganze Fahrzeug prüfen und instand stellen zu lassen, hätte das Elektroauto mit einem Sattelschlepper bei ihm im Betrieb abgeholt werden müssen, um dann bei der betreffenden Stelle geprüft und repariert werden zu können. Kostenpunkt: Knapp dieselbe Summe, für welche er das Fahrzeug initial ersteigert hatte. Für den Garagisten war klar, dass dies ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre und er das Fahrzeug so niemals gewinnbringend verkaufen könnte: «Ich liess mir also vom Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis zuschicken und suchte nach einem pragmatischen Ansatz, um das Fahrzeug anderswo auf die Strasse bringen zu können.» Der pragmatische Ansatz bleibt sein kleines Geheimnis, doch das Fahrzeug sei mittlerweile wieder unterwegs und habe ohne Komplikationen bereits einige Kilometer hinter sich gelassen.
Keine Angst vor Elektrofahrzeugen
Markus Peter, Leiter Technik und Umwelt beim AGVS, weiss, dass das Thema An- und Verkauf von Elektrofahrzeugen komplex ist: «Nebst einer eingehenden Sichtprüfung und Prüfung der bestehenden Garantien empfiehlt er den Garagisten, sich im Vorfeld zu einem Kauf immer direkt beim Importeur oder einem Batterie-Experten zu vergewissern, dass der Akku in einwandfreiem Zustand ist. Aviloo Battery Diagnostics zum Beispiel ist ein unabhängiger Dienstleister, der eine Kooperation mit dem ACS hat. Darüber können Endkunden und Garagisten Fahrzeuge vor dem Ankauf prüfen und sich versichern lassen, dass das Fahrzeug bzw. der Akku sich zumindest aus elektrischer Sicht in einwandfreiem Zustand befinden. Eine besonders genaue Sichtprüfung bleibt jedoch nach wie vor die Aufgabe des Garagisten, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Elektrofahrzeuge sind aber trotz alledem auch in Zukunft ein lohnendes Geschäft für Garagisten. Denn gerade das Akkupaket beherbergt mit Hochvolt-Zellmodulen, Steuerelektronik, Kühlsystem und Sicherheitselementen eine Vielzahl an komplexen Bauteilen, welche durch Fachleute bei den Garagisten geprüft und allenfalls repariert bzw. ersetzt werden können. Im hier geschilderten Fall des Garagisten war eine gründliche vorgängige Prüfung nicht möglich. Bei einer Ersteigerung ist aber auch das Risiko bei einem Verbrenner gross, dass Schäden vorhanden sind, die vorgängig nicht geprüft werden können. Wie so oft bei neuen Technologien muss man sich zuerst in die Thematik einarbeiten. Die am Anfang zu tätigenden Investitionen in Zeit, Infrastruktur und Werkzeug zahlen sich später aus. Vielleicht hilft dieser Beitrag dem einen oder anderen Berufskollegen dabei, dass er dabei weniger Lehrgeld bezahlen muss…»
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Leichte Kratzer mit Folgen: Beim Wiederverkauf eines E-Fahrzeuges gibt es einiges zu berücksichtigen.
Foto: Shutterstock
mfi. Bei Elektrofahrzeugen dreht sich alles um den Akku. Dies weiss auch der AGVS-Garagist, über dessen Erfahrungen in diesem Beitrag berichtet wird. Als der Inhaber einer Mehrmarken-Werkstatt vor einiger Zeit ein Elektrofahrzeug für den Wiederverkauf ersteigerte, liess er darum die Akku-Funktion beim Hersteller bzw. OE-Händler prüfen. Elektrisch schien soweit alles in Ordnung zu sein. Auf der Internet-Plattform, auf welcher er das Fahrzeug ersteigert hatte, war jedoch nicht vermerkt, dass das Fahrzeug leichte Kratzer und eine kleine Delle auf der Akkuplatte am Unterboden aufwies. «Dann kam der Tag X, und ich wollte das Auto verkaufen», sagt der Garagist. Er habe daraufhin das Fahrzeug vor Verkauf beim Strassenverkehrsamt prüfen lassen und eine Mängelliste erhalten. In der Mängelliste stand, dass die Akkuplatte eben diese leichten Kratzer und eine kleine Delle aufweist und dass dies die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen könne. Da er ja bereits vorgängig zur MFK den Akku auf seine Funktion prüfen liess und der Akku sowohl bei diesem Test als auch im Fahrbetrieb auf der Strasse einwandfrei funktionierte, erstaunte ihn das negative Prüfergebnis auf der MFK sehr. Auch die Bescheinigung über den erfolgreich durchgeführten Elektrik-Check der Hochvolt-Anlage konnte das Strassenverkehrsamt nicht umstimmen, da dieses letztlich keine Haftung übernehmen und auf der sicheren Seite bleiben wollte.
Der Garagenbesitzer war verblüfft: «Wo liegt denn die Grenze zwischen einer leichten und einer schweren Beschädigung bei einem Elektrofahrzeug? Hätte die Batterie einen effektiven Schaden genommen, wäre dies doch bei der elektrischen Batterieprüfung schnell sichtbar geworden oder das Fahrzeug hätte längst einen Kurzschluss erlitten.» Doch es half nichts. Das letzte Verdikt des Strassenverkehrsamts: Der Schaden müsse bei der «offiziellen» Stelle, also beim Importeur, geprüft und allenfalls repariert werden.
Resigniert liess sich der Garagist beim Importeur einen Kostenvoranschlag für die gesamte Fahrzeug- bzw. Batterieprüfung erstellen. Um das ganze Fahrzeug prüfen und instand stellen zu lassen, hätte das Elektroauto mit einem Sattelschlepper bei ihm im Betrieb abgeholt werden müssen, um dann bei der betreffenden Stelle geprüft und repariert werden zu können. Kostenpunkt: Knapp dieselbe Summe, für welche er das Fahrzeug initial ersteigert hatte. Für den Garagisten war klar, dass dies ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre und er das Fahrzeug so niemals gewinnbringend verkaufen könnte: «Ich liess mir also vom Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis zuschicken und suchte nach einem pragmatischen Ansatz, um das Fahrzeug anderswo auf die Strasse bringen zu können.» Der pragmatische Ansatz bleibt sein kleines Geheimnis, doch das Fahrzeug sei mittlerweile wieder unterwegs und habe ohne Komplikationen bereits einige Kilometer hinter sich gelassen.
Keine Angst vor Elektrofahrzeugen
Markus Peter, Leiter Technik und Umwelt beim AGVS, weiss, dass das Thema An- und Verkauf von Elektrofahrzeugen komplex ist: «Nebst einer eingehenden Sichtprüfung und Prüfung der bestehenden Garantien empfiehlt er den Garagisten, sich im Vorfeld zu einem Kauf immer direkt beim Importeur oder einem Batterie-Experten zu vergewissern, dass der Akku in einwandfreiem Zustand ist. Aviloo Battery Diagnostics zum Beispiel ist ein unabhängiger Dienstleister, der eine Kooperation mit dem ACS hat. Darüber können Endkunden und Garagisten Fahrzeuge vor dem Ankauf prüfen und sich versichern lassen, dass das Fahrzeug bzw. der Akku sich zumindest aus elektrischer Sicht in einwandfreiem Zustand befinden. Eine besonders genaue Sichtprüfung bleibt jedoch nach wie vor die Aufgabe des Garagisten, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Elektrofahrzeuge sind aber trotz alledem auch in Zukunft ein lohnendes Geschäft für Garagisten. Denn gerade das Akkupaket beherbergt mit Hochvolt-Zellmodulen, Steuerelektronik, Kühlsystem und Sicherheitselementen eine Vielzahl an komplexen Bauteilen, welche durch Fachleute bei den Garagisten geprüft und allenfalls repariert bzw. ersetzt werden können. Im hier geschilderten Fall des Garagisten war eine gründliche vorgängige Prüfung nicht möglich. Bei einer Ersteigerung ist aber auch das Risiko bei einem Verbrenner gross, dass Schäden vorhanden sind, die vorgängig nicht geprüft werden können. Wie so oft bei neuen Technologien muss man sich zuerst in die Thematik einarbeiten. Die am Anfang zu tätigenden Investitionen in Zeit, Infrastruktur und Werkzeug zahlen sich später aus. Vielleicht hilft dieser Beitrag dem einen oder anderen Berufskollegen dabei, dass er dabei weniger Lehrgeld bezahlen muss…»
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