Schweiz führt neue Generation des digitalen Fahrtschreibers ein

Neuer digitaler Fahrtschreiber

Schweiz führt neue Generation des digitalen Fahrtschreibers ein

3. Dezember 2018 agvs-upsa.ch – Ein neuer Fahrtschreiber und eine vereinfachte Zulassung von neuen Fahrzeugen mit EU-Genehmigung: Der Bundesrat hat Ende November die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards angepasst – wichtige Entscheide für das Gewerbe und den MIV.

abi. Mit der Angleichung der Fahrtschreibervorschriften an die EU sorgt der Bundesrat dafür, dass die schweizerischen Transporteure weiterhin einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Markt haben, wie er in einer Mitteilung schrieb. Die neuen Fahrtschreiber werden daher in der Schweiz zeitgleich zur EU eingeführt. Das bedeutet, dass Lastwagen und Reisecars, die ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassen werden, zwingend mit dem neuen Fahrtschreiber ausgerüstet sein müssen.
 
Da die Schweiz diesmal nicht auf das Datum des Fahrzeugimports abstützt, sondern auf das Datum der Erstzulassung, ist besondere Aufmerksamkeit gefordert: Wird beispielsweise ein schweres NFZ als Fahrgestell mit Kabine importiert und bekommt anschliessend einen Aufbau, so muss das importierte Fahrzeug bereits vor dem 15. Juni 2019 über den neuen Fahrtschreiber verfügen. Nur dann kann es auch nach der Montage des Aufbaus noch zugelassen werden. Fahrzeuge, die bereits in Verkehr gesetzt wurden, dürfen weiter mit den bereits eingebauten Fahrtschreibern verkehren.

Fahrtschreiber dienen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für berufsmässige Chauffeure. Die neue Generation der Fahrtschreiber verfügt über eine Anbindung an das globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen. Die Polizei kann künftig für die Triage bei Verkehrskontrollen gewisse Fahrtschreiberdaten via Funkverbindung abfragen.

Vereinfachte Verkehrszulassung braucht noch Geduld
Ebenfalls beschloss der Bundesrat eine vereinfachte Verkehrszulassung von Neufahrzeugen mit EU-Genehmigung: Die Fahrzeuge sollen künftig zum Verkehr zugelassen werden ohne Vorführung beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Sie dürfen aber nicht älter als ein Jahr und weniger als 2000 km gefahren sein und müssen über einen elektronischen Nachweis für eine EU-Genehmigung (CoC) verfügen. 

Allerdings kann die Vereinfachung erst später eingeführt werden, denn das elektronische Datenformat der EU liegt erst 2020 vor. Die Bestimmung, die auf einer Motion des ehemaligen CVP-Nationalrats Christophe Darbellay beruht, wird daher erst in Kraft gesetzt, wenn die EU das Datenformat definiert hat und Bund sowie Kantone die Daten informationstechnisch verarbeiten können.
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